Auch das muß dokumentiert werden

 

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

  1. Umfang und Gültigkeit 

Die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der Version-X EDV und Telekommunikations GmbH (nachfolgend Version-X genannt) gelten für Lieferungen und Dienstleistungen, die Version-X gegenüber dem Auftraggeber erbringt.

In der derzeit gültigen Fassung gelten die „Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Version-X GmbH“ insbesondere für die nachfolgenden Geschäftssparten der Version-X:

Für Geschäfte über das Version-X Online Shop gelten Bestimmungen, die ein Auszug dieser AGB sind und speziell auf die Gegebenheiten im Online Handel zugeschnitten sind. Im Zweifelsfall gelten auch für diese Geschäfte die vorliegenden AGB.

  • Standard Software
  • Software Abonnements (z.B. Subscriptions)
  • Business Software (z.B. Warenwirtschaftsprogramme) und deren kundenspezifische Anpassung
  • Internet Dienstleistungen (z.B. Web-Hosting, Web-Design und Web-Site Betreuung, E-Lerning Content)
  • Hardware und Telefonanlagen (Lieferung und Installation)

 

Die Version-X schließt Liefer- und Dienstleistungsverträge nur unter Anwendung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ab und nimmt Aufträge zu den Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen an soweit zutreffend. Die Version-X behält sich das Recht vor diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen für einzelne Geschäftssparten auftragsbezogen zu ändern. Solche Änderungen bedürfen der schriftlichen Form und werden dem Auftraggeber vor Auftragserteilung mitgeteilt  bzw. mit der Auftragsbestätigung übergeben. In Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen von Version-X gelten subsidiär die allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs und die Softwarebedingungen der Elektronikindustrie Österreichs (herausgegeben vom Fachverband der Elektroindustrie Österreichs) in der jeweils geltenden Fassung. Die Verpflichtungen von Version-X richten sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt eines von Version-X angenommenen Auftrages oder einer von Version-X ausgestellten Auftragsbestätigung und diesen „Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen“ in den der Art des Auftrages entsprechenden Abschnitten sowie eventueller wie oben angeführten Zusätze oder Streichungen. Soweit allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers diesen Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen widersprechen, gelten erstere nicht als vereinbart und wird ihnen hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

  1. Lieferung Die Lieferung von Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Gegen gesonderte Verrechnung einer Versandkostenpauschale übernimmt die Version-X auf Wunsch vorab die Transportkosten, gleiches gilt für eine vom Auftraggeber gewünschte Transportversicherung. Teillieferungen sind jederzeit möglich, es sei denn der Auftraggeber hat ausdrücklich und schriftlich Teillieferungen ausgeschlossen. Beanstandungen aus Transportschäden hat der Auftraggeber sofort nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen und Version-X vorzubringen. Rücksendungen an Version-X werden grundsätzlich nur frei akzeptiert und müssen im Vorhinein mit dem Version-X abgesprochen sein, bei unfreien Sendungen ohne vorherige Zustimmung behält sich die Version-X eine Annahmeverweigerung vor. Die Frist für Rücksendungen ist auf der Rechnung der Version-X vermerkt und beträgt in der Regel 4 Werktage. Eine Rücknahme von namentlich ausgestellten Lizenzen ist grundsätzlich nicht möglich. Wird ein schriftlich zugesagter Liefertermin durch das Verschulden der Version-X um mehr als 6 Wochen überschritten und wird eine vom Auftraggeber danach schriftlich gesetzte Nachfrist von mindestens 90 Tagen ebenso durch das Verschulden der Version-X nicht eingehalten, so ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Brief vom Vertrag zurückzutreten. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz der Version-X.


3. Preis und Zahlung

 Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) und beinhalten nicht die Kosten für Versand, Verpackung und Versicherung. Ebenso ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten. Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die in der Auftragsbestätigung angeführten Preise (zuzüglich der oben angeführten allfälligen Versand- bzw. Versicherungskosten sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer.) Versand- bzw. Versicherungskosten können auch pauschal abgerechnet werden. Wird keine Auftragsbestätigung erstellt (siehe nachfolgende Punkte), so gilt der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis.

3.1 Softwarelieferungen

Für kurzfristig lieferbare Softwareprodukte werden in der Regel keine Auftragsbestätigungen erstellt und versandt. Die Version-X ist in diesem Fall berechtigt, die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise zu verrechnen. Erhöht sich der Fakturenpreis gegenüber dem Auftragspreis um mehr als 10%, so hat der Auftraggeber das Recht, vom Auftrag ohne gegenseitige Schadenersatzansprüche zurückzutreten. Ändert sich die Währungsparität des Euro (EUR) um mehr als 3% gegenüber den Währungen des Ursprungslandes eines Lieferanten (außerhalb des EU-Raumes) der zu liefernden Software, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Veränderung dem Auftraggeber voll weiter zu verrechnen, wobei ein Rücktrittsrecht in diesem Falle ausgeschlossen ist.

3.2 Web-Dienstleistungen

Die in Auftrag bzw. Bestellung angeführten Preise für Web-Hosting basieren unter anderem auf Leitungskosten, Stromkosten und Personalkosten der Version-X. Sollten sich diese Kosten nach Vertragsabschluß wesentlich verändern, so kann der vereinbarte Preis frühestens  2 Monate nach Vertragsabschluß entsprechend erhöht (bzw. reduziert) werden.

Sofern nicht anders vereinbart sind Zahlungen prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist Version-X berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen (wozu etwa bei Annahmeverweigerung auch die Nachnahmekosten zählen) und Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere für Mahnung, Inkasso und außergerichtliche Anwaltskosten (nach Rechtsanwaltstarif sowie nach der Verordnung für Inkassokosten) sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Darüber hinaus ist Version-X bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen bis zur vollständigen Bezahlung nach Mahnung und Setzung einer Nachfrist auszusetzen. Dadurch wird der Auftraggeber jedoch nicht seiner Zahlungsverpflichtung enthoben, weder für die ursprünglichen Rückstände, noch für die im Zeitraum der Aussetzung auflaufenden Beträge. Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf entstandene Spesen und Kosten, dann auf Zinsen und erst zuletzt auf das rückständige Kapital angerechnet. Verzugszinsen betragen 12% p.a.

In den angeführten Preisen für Internetleistungen nicht enthalten sind die Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen (wie z.B. Telefonleitungen und Internetleitungen) vom Auftraggeber bis zum ausgewählten Version-X-Zugangspunkt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Preises und allfälliger damit zusammenhängender Nebenspesen welcher Art immer im Eigentum von Version-X. Bei Aufträgen für Web-Design Dienstleistungen verbleibt das Copyright bei Version-X falls dies nicht im Vertrag mit dem Auftraggeber ausdrücklich festgehalten wurde. In der Regel werden alle Verträge für Warenlieferungen ausschließlich auf Basis von Vorauszahlung, Kreditkartenzahlung, Nachnahme oder mit Bankgarantie abgesichert abgeschlossen. Internetdienstleistungen, insbesondere auch der von Version-X angebotene elektronische Zugang zu Computernetzen werden ausschließlich auf Basis von Kreditkartenzahlung oder Bankeinzug abgeschlossen, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber hat alle für diese Form der Zahlungsabwicklung erforderlichen Erklärungen abzugeben und auf Verlangen jederzeit zu wiederholen sowie sämtliche erforderlichen Informationen, wie insbesondere das Ablaufdatum der Kreditkarte und dessen Änderung unverzüglich bekanntzugeben. Der Auftraggeber ist auch verpflichtet für eine reibungslose Abwicklung von Bankeinzug bzw. Kreditkartenzahlung bei seiner Bank Sorge zu tragen. Sämtliche dabei erwachsenden Spesen, insbesondere auch für den Fall mangelnder Kontodeckung, sind vom Auftraggeber gesondert zu tragen.

  1. Netzwerkzugang und Benutzung 

Sofern Dienste durch ein Paßwort geschützt sind welches von der Version-X vergebenen wurde ist der Auftraggeber verpflichtet, sein Paßwort geheimzuhalten. Für Schäden die durch mangelhafte Geheimhaltung des Paßworts durch den Auftraggeber diesem, Version-X oder Dritter entstehen, haftet dieser. Die widmungsfremde Nutzung von Netzwerkdienstleistungen, unabhängig davon ob diese in einer widmungsfremde Nutzung des von Version-X betriebenen Systems oder anderer Systeme des Internets besteht, berechtigt Version-X zum sofortigen Entzug der Zugangsberechtigung und zur Verrechnung des Aufwandes zur Lokalisierung, Feststellung des Umfangs und Behebung des Schadens auf dem System von Version-X und den anderen betroffenen Systemen. Weiters ist Version-X in einem solchen Fall berechtigt, gespeicherte Mails und sonstige Daten des Auftraggebers zu löschen. Version-X behält sich vor, Auftraggeber, bei denen der begründete Verdacht besteht, daß von ihrem Anschlußnetz Aktivitäten ausgehen, die entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend für Version-X- oder andere Rechner sind, unverzüglich und ohne Vorwarnung vom Internet zu trennen. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung und jeglicher Reparaturen werden mit den zum jeweiligen Zeitpunkt von Version-X üblicherweise verrechneten Stundensätzen dem Auftraggeber verrechnet. Der Auftraggeber verpflichtet sich bei der Nutzung von Internet-Netzwerkdienstleistungen die Internet-Netiquette einzuhalten.

Zur Gewährleistung eines einwandfreien Netzwerkbetriebes hat der Auftraggeber von Mißbräuchen seines Zugangs Abstand zu nehmen. Bei technischen Störungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden, kann die betroffene Zugangsberechtigung bis zur Behebung gesperrt werden. Für von ihm verursachte Schäden haftet der Auftraggeber.

5. Durchführung von Installationen

Zur Durchführung von beauftragten Installationen hat der Auftraggeber der Version‑X bzw. deren Mitarbeitern die entsprechenden Räumlichkeiten uneingeschränkt zugänglich zu machen. Die Version‑X ist in keiner Weise verpflichtet, die Anweisungen des Auftraggebers hinsichtlich der Art der Vorname von Installationen auf ihre Durchführbarkeit zu überprüfen. Die Version‑X trifft in diesem Zusammenhang keinerlei Warnpflicht. Der Auftraggeber steht für die Eignung bereits vorhandener Installation hinsichtlich deren Art und Kapazität ein und die Version‑X trifft diesbezüglich keinerlei Prüf- oder Warnpflicht.

 6. Gewährleistung und Haftung

 6.1. Software

Die Version-X übernimmt keine Garantie für die Softwareprodukte, insbesondere nicht für deren Verkäuflichkeit und Verwendbarkeit für bestimmt Zwecke. Die Version-X übernimmt auch keine Haftung für den Ersatz von bestimmten, zufälligen Dauer- oder Folgeschäden, die mit der Anwendung eines Softwareprogrammes zusammenhängen. Der Auftraggeber ist alleinverantworlich für den korrekten Einsatz und für die Datensicherung. Der Versand von Software erfolgt in der Regel rein elektronisch (ESD – Electronic Software Delivery) per E-Mail oder bereitstellung auf einem FTP Server zun Download. Bei physischer Lieferung (CD/DVD, USB Stick, SD Speichermedium und dergleichen wird bei nachweislichen Fehlern des Trägermaterials Ersatz geleistet. In der Regel wird dem Auftraggeber vom Auftragnehmer ein kostenloser Ersatz geliefert, wenn dieses innerhalb der in Punkt 2.3 gesetzten Frist beim Auftragnehmer beanstandet wird. Für Software, die als „Public Domain“ oder als „Shareware“ klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr übernommen. Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen oder allfällige Lizenzregelungen sind zu beachten. Bei individuell von Version-X erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine vom Auftraggeber gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfaßt den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Quellprogramme sowie die Rechte daran verbleiben bei Version-X. Ein Schadenersatz für leichte Fahrlässigkeit wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt. Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Nutzung der Dienstleistungen von Version-X durch Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Version‑X.

6.2. Hardware und Telefonanlagen

Die in der jeweils gültigen Preisliste der Version-X angeführten Garantiezeiten erstrecken sich nicht auf jene Aggregate und Teile, die infolge ihres normalen Gebrauches verschleißen und regelmäßig erneuert werden müssen. Druckköpfe und Interfaces sind von der Garantie ausgenommen. Mängel sind innerhalb der Garantiezeit unverzüglich nach Auftreten dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen. Die Garantiezeit beginnt mit unserem Rechnungsdatum. Der Anspruch auf Garantiegewährung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen am Garantieobjekt von Personen vorgenommen werden, die nicht dem Technischen Kundendienst der Version-X angehören bzw. von dieser autorisiert sind oder bei Wechsel des Besitzers des Garantieobjektes. Während laufender Garantieansprüche erfolgt die Reparatur ohne Verrechnung von Lohn- und Materialkosten.  Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, daß der Auftraggeber sämtlichen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag voll und ganz inklusive aller Nebengebühren nachgekommen ist. Über die vereinbarte Garantieleistung hinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Mängel der Beschaffenheit von Lieferungen sind in Fällen gesetzlicher bzw. vereinbarter Gewährleistung innerhalb von 4 Werktagen (siehe auch Punkt 2) nach Empfang der Ware am Lieferort schriftlich der Version‑X mitzuteilen. Bei termingerechter und gerechtfertigter Mängelrüge leistet die Version-X nach seiner Wahl jeweils ab Geschäftssitz kostenlose Mängelbehebung, kostenlosen Ersatz oder Gutschrift gegen Rückstellung der bemängelten Ware bzw. Stücke. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Der Auftragnehmer übernimmt keine wie immer geartete Haftung bzw. Schadensvergütung für Schäden, Kapital- und Zinsverluste, die durch Maschinenfehler und/oder Störungen, Lieferzeitüberschreitungen sowie durch Lieferzeit bei Ersatzteilen entstehen, ausgenommen in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folgeschäden ist in jedem Falle ausgeschlossen. Die Rücksendung beanstandeter Ware bedarf des ausdrücklichen vorherigen Einverständnisses des Auftragnehmers und erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

6.3 Internet Dienstleistungen

Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist für alle von Version-X erbrachten Dienstleistungen 6 Monate. Version-X kann sich von den Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrags und auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, daß es in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauscht; und von der Pflicht zur Gewährung einer angemessenen Preisminderung auch dadurch, daß es in angemessener Frist in einer für den Verbraucher zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirkt oder das Fehlende nachträgt. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von Version-X entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag aus Gründen, die nicht von Version-X zu verantworten sind, zurück, so gilt ein an Version-X zu leistender Schadenersatz in der Höhe des Version-X nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20% des Nettoauftragswertes als vereinbart.

Version-X haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch Dienste von Version-X zugänglich sind. Version-X haftet dem Auftraggeber nicht für Handlungen anderer Auftraggeber oder Dritter im Netzbereich und übernimmt keinerlei Verantwortung für Schäden, die andere Auftraggeber oder Dritte dem Auftraggeber im Zuge des Netzwerkbetriebes oder durch dessen Ausfall zufügen. Bitte lesen Sie dazu auch unsere Datenschutzbestimmungen.

Bei Firewalls, die von Version-X aufgestellt und/oder überprüft werden, geht Version-X prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor. Der Auftraggeber wird aber darauf hingewiesen, daß eine absolute Sicherheit von Firewall-Systemen nicht gewährleistet werden kann. Version-X haftet auch hier nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter. Die Schadenersatzpflicht bei bloß leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

 Wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, werden Dienstleistungsverträge, insbesondere über den Zugang zu Netzwerken auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, wobei der Vertrag, wenn monatliche Zahlung vereinbart ist, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von beiden Seiten jeweils zu Monatsende schriftlich gekündigt werden kann, sonst jeweils zum Ende der vereinbarten Zahlungsperiode. Version-X kann Zustellungen jeweils an die zuletzt vom Auftraggeber bekanntgegebene Adresse wirksam vornehmen. Unberührt bleibt das Recht jedes Vertragsteiles, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Wichtige Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn

  • der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen trotz qualifizierter Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen ganz oder auch nur teilweise in Verzug ist;
  • der Auftraggeber gegen eine sonstige wesentliche Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB verstößt;
  • über das Vermögen des Auftraggebers ein Ausgleichs-, Konkurs oder Vorverfahren eröffnet wird, oder die Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;
  • der Auftraggeber bei Vertragsabschluß unrichtige Angaben macht oder Umstände verschwiegen hat, deren Kenntnis die Version-X vom Abschluß des Vertrages abgehalten hätte;
  • wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird;
  • wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers entstanden sind und dieser trotz Aufforderung von Version-X weder Vorauszahlung leistet noch vor Lieferung oder Weiterführung der Leistung eine taugliche Sicherheit erbringt;
  • wenn der Nutzer wiederholt gegen die „Netiquette“ und die allgemein akzeptierten Standards der Netzbenutzung verstößt.

Im Falle einer nicht von Version-X verschuldeten, im Einflußbereich des Auftraggebers begründeten vorzeitigen Auflösung des Vertrages aus welchem Grund auch immer, steht Version-X mit Fälligkeit vom Tage der Vertragsauflösung und unabhängig vom Verschulden des Auftraggebers prompt ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe des vom Zeitpunkt des Vertragsrücktrittes bis zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragsdauer zustehenden Vertragsentgeltes zu. Im Falle der Vorauszahlung ist Version-X daher berechtigt, bereits erhaltene Dienstleistungsentgelte zu behalten.

Version-X betreibt die angebotenen Internet-Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Version-X übernimmt jedoch außerhalb der Bestimmungen der einschlägigen Gesetze keine Gewähr dafür, daß diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, daß die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder daß gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Sollten jedoch die Netzwerkdienste über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden nicht verfügbar sein, dann verlängert sich der Nutzungszeitraum für den Auftraggeber bei Vorauszahlung um diesen Zeitraum, bzw. werden bei anderen Abrechnungsformen keine Gebühren für diese Zeit verrechnet. Ausgeschlossen davon sind Störungen, die im öffentlichen Fernmeldenetz zwischen Teilnehmer und
Version-X-Einwählpunkt auftreten und Störungen, die in nicht von Version-X betriebenen nationalen und internationalen Netzbereichen auftreten. Version-X haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter. Die Schadenersatzpflicht bei bloß leichter Fahrlässigkeit ist dagegen ausgeschlossen. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden bei unternehmerischen Schäden nach Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen. Version-X haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten und für den Inhalt von Daten, die über Version-X zugänglich sind. Version-X behält sich vor, einzelne öffentlich zugängliche Angebote zu sperren, wenn Rechtsvorschriften, etwa das Telekommunikationsgesetz, es erfordern.

7. Rechtsvorschriften

 Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die des Telekommunikationsgesetzes einzuhalten. Verboten ist insbesondere jede Aufforderung an Version-X im Rahmen der Internetdienstleistungen die Platzierung von Texten oder Nachrichten zu verlangen, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet oder welche gegen die Gesetze verstößt und jede grobe Belästigung oder Verängstigung anderer Benutzer. Für den Inhalt der einzelnen Web-Site welche im Rahmen von Web-Hosting auf den Anlagen von Version-X gespeichert sind ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich, sofern nicht von Seiten der Version-X eigenmächtig Änderungen ohne Auftrag vorgenommen wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Version-X von jedem Schaden freizuhalten, der durch die von ihm in Verkehr gebrachten Nachrichten und Daten entsteht, insbesondere von Privatanklagen wegen übler Nachrede oder Beleidigung, in Verfahren nach dem Mediengesetz oder dem Urheberrechtsgesetz.

Die Mitarbeiter von Version-X sind aufgrund der Datenschutzverordnung  und des des Telekommunikationsgesetzes zur Einhaltung verpflichtet und unterliegen der Schweigepflicht. Version-X speichert als Stammdaten der Auftraggeber und Teilnehmer die Titel, Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Firma, Adresse, Ort, Anfragedatum, Zahlungsmodalitäten und führt Aufzeichnungen über eingegangene Zahlungen sowie in Rechnung gestellte Beträge. Die Stammdaten werden automationsunterstützt verarbeitet. Sobald es sich im Rahmen von Web-Hosting um eine öffentlich zugängige Web-Site des Auftraggebers handelt, wird ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis erstellt, in dem insbesondere Familienname, Vorname, akademischer Grad, Firma, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse aufscheinen. Eine Eintragung in dieses Verzeichnis kann auf Wunsch unterbleiben, sofern dies der Auftraggeber Version-X schriftlich mitteilte und dieser Mitteilung von Version-X nicht binnen drei Wochen schriftlich widersprochen wird. Soweit für die Abrechnung dienlich, werden auch Vermittlungsdaten gespeichert. Inhaltsdaten werden weder ausgewertet noch über das technisch notwendige Mindestmaß (z.B. Zwischenspeicherung bis zum nächsten Anruf des Auftraggebers) hinaus zwischengespeichert.

Version-X ergreift alle dem Stand der Technik entsprechenden, erprobten und marktüblichen Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. Version-X ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es jemandem gelingt, auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen und sie weiter zu verwenden. Die Geltendmachung von Schäden des Auftraggebers oder Dritter gegenüber Version-X ist bei bloß leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, sich bei der Nutzung der von Version-X angebotenen Internet-Dienste an die österreichischen und internationalen Rechtsvorschriften zu halten und diese Verpflichtung auch seinen Vertragspartnern aufzuerlegen und alle technisch und organisatorisch möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um die gesetzwidrige Verwendung der angebotenen Dienste zu unterbinden.

Version-X kann Namen, Internet-Adressen sowie Art des Services von Auftraggebern auf eine Referenzliste setzen und diese auf Anfrage auch anderen Auftraggebern und Interessenten zur Verfügung zu stellen, sofern eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftraggebers vorliegt.

  1. Allgemeines

 Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Standort der Version-X als vereinbart. Für eventuelle Streitigkeiten aus Verbrauchergeschäften gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wien vereinbart, sofern in Wien entweder der Wohn-, gewöhnliche Aufenthalts- oder Beschäftigungsort des Auftraggebers liegt. Anzuwenden ist Österreichisches Recht.  Version-X ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmer mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen. Für den Auftraggeber günstigere Bestimmungen z.B. des Konsumentenschutzgesetzes bleiben davon unberührt. Zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistungen wie die Nutzung der Version‑X-Dienstleistungen durch Dritte sowie die entgeltliche Weitergabe von Version‑X-Dienstleistungen an Dritte bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Version-X.

Version-X AGB (Revision 3) vom 01.01.2020